Bildungsförderung

Wir akzeptieren jetzt auch einzelne Varianten der Bildungsförderung des Bundes oder der Länder. Alle näheren Informationen haben wir hier für Sie gesammelt. Da unser Unternehmen bewusst nicht zertifiziert ist (nach bsp. ISO 9001, AZAV etc.), ist es uns nur möglich, folgende Bildungsförderung zu akzeptieren.

Bitte sehen Sie sich die beigefügten Links an, informieren Sie sich, ob Sie förderfähig sind und lassen Sie sich anschließend von den zuständigen Stellen beraten! So können die Ablehnung einer Förderung und damit verbundene Enttäuschungen vermieden werden. Sollten Sie förderfähig sein, senden Sie uns bitte die benötigten Formulare ausgefüllt zu, so dass wir diese weiterbearbeiten können.

Bundesmittel:
  • Bildungsprämie:

    Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie auf der Seite Bildungsprämie.info.

    Ebenfalls können Sie einen kostenlosen Vorab-Check durchführen, um zu prüfen, ob Sie die Bildungsprämie für eine unserer Veranstaltungen in Anspruch nehmen dürfen.

    Sollte Ihnen die Förderung durch die Bildungsprämie zustehen, können Sie sich bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle auf Bildungsprämie.info weiter informieren.

Landesmittel:
  • Brandenburg - Weiterbildungsrichtlinie 2020 (für Unternehmen)

    Weitere Informationen zur Weiterbildungsrichtlinie 2020 für Unternehmen finden Sie auf der Seite Investitionsbank des Landes Brandenburg.

  • Bremen – Weiterbildungsscheck Freie Hansestadt Bremen

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum Weiterbildungsscheck finden Sie auf der Seite der Stadt Bremen.

  • Hamburg - Weiterbildungsbonus Freie Hansestadt Hamburg

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum Weiterbildungsbonus finden Sie auf der Seite des Weiterbildungsbonus.

  • Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen

    Das Land Nordrhein-Westfalen verfügt über zwei Varianten des Bildungsschecks:

    • Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen für Einzelpersonen

      Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum Bildungsscheck für Einzelpersonen finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    • Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen für Unternehmen (Beschäftigte)

      Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum Bildungsscheck für Unternehmen finden Sie auf der Seite der Weiterbildungsberatung des Landes Nordrhein-Westfalen.

  • Sachsen – Weiterbildungscheck

    Achtung: Momentan ist keine Förderung möglich, da der neue Förderzeitraum erst festgelegt werden muss. Sobald dieser festgelegt ist und die Konditionen unverändert bleiben, können wir den sächsischen Weiterbildungsscheck wieder akzeptieren.

    Das Land Sachsen verfügt über zwei Varianten des Bildungsschecks:

    • Weiterbildungsscheck individuell

      Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum "Weiterbildungsscheck individuell" finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank.

    • Weiterbildungsscheck betrieblich

      Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum "Weiterbildungsscheck betrieblich" finden Sie auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank.

  • Sachsen-Anhalt – Weiterbildung Direkt

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen zu Weiterbildung Direkt finden Sie auf der Seite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

  • Schleswig-Holstein – Weiterbildungsbonus

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum Weiterbildungsbonus finden Sie auf der Seite der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

    Achtung: Die Mindestdauer einer förderfähigen Veranstaltung beträgt 16 Stunden. Somit eignet sich der Weiterbildungsbonus ausschließlich – aber auch hervorragend – für unsere mehrtägigen Formate. Die durch die Förderung eingesparten Kosten machen die ggf. längere Anreise, verbunden mit der Übernachtung, wieder attraktiv.

  • Thüringen – Weiterbildungsscheck Thüringen

    Weitere Informationen und Ansprechpersonen zum Weiterbildungsscheck finden Sie auf der Seite der GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH. Ebenfalls wird Ihnen hier ein kostenloser Schnelltest angeboten.

Alle Angaben zur Bildungsförderung beruhen auf eigenen Recherchen und müssen teilweise noch in der Praxis der zulassenden Behörden erprobt werden. Ein rechtlicher Anspruch entsteht aus unseren Informationen nicht.